Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen und Präsentationsprodukte (Foto, Video und Fotoalben) von Yalak Video.

1. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von der Yalak Video durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
  2. Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.
  3. Telefonisch, mündlich vereinbarte Termine sind rechtsverbindlich und unterliegen diesen Bedingungen.
  4. An-, Abfahrtskosten bis 50 km sind kostenfrei, danach werden 0,50Euro/km berechnet.
  5. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung
  1. Yalak Video wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist die Yalak Video hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
  2. Yalak Video wählt die Bilder aus, welche sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme
  3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Yalak Video eingegangen Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  4. Yalak Video verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart
  5. Die Verteilung der Aufträge an einen der Fotodesigner erfolgt
  6. Die für die Vertonung von Bildmaterial notwendige Musik wird vom Auftraggeber zur Verfügung Der Auftraggeber stellt sicher, dass Yalak Video die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und hat Yalak Video von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.

 

2. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung von Ihres Film- und Fotomaterials einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Yalak Video von der Haftung vollumfänglich freizustellen. 

3.  Haftung

  1. Yalak Video haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht
  3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den ausführenden Fotodesigner, sowie deren Ausführung, erfolgen mit größter Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Yalak Video nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.), kein Fotodesigner zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
  4. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die Yalak Video Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Yalak Video abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

4. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen, brancheüblichen Honorare.
  2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Yalak Video nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Yalak Video auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Bei einem Rücktritt von 4 Wochen vor Auftragsbeginn fallen 75 Prozent des vereinbarten Preises als Schadensersatz, in Form von entgangenen Aufträgen, an. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Foto-, bzw. Videodesigners, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrkosten für An- und Abreise etc.), jedoch mindestens 75 Prozent der Angebotssumme. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
  3. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder
  4. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Übernachtungen, Parkscheine, Eintrittskarten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers
  5. Das Honorar muss am Hochzeitstag spätestens bei Übergabe der Bilder/Filme, per Vorkasse oder in bar gezahlt werden.
  6. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

5. Vertragsstrafe, Schadenersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche

 

6. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
  3. Die etwaige Nichtigkeit Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Yalak Video als Gerichtsstand 
 

Diese AGB gelten ab dem 01.10.2022

Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Hochzeitsproduktionen und Präsentationsprodukte (Foto, Video und Fotoalben) von Yalak Video.

1.  Allgemeines
  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von der Yalak Video durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
  2. Nachfolgend ist mit Begriffen wie Bild, Bilder, Bildnis , sowohl Foto- als auch Videomaterial gemeint.
  3. Telefonisch, mündlich vereinbarte Termine sind rechtsverbindlich und unterliegen diesen Bedingungen.
  4. An-, Abfahrtskosten bis 50 km sind kostenfrei, danach werden 0,50Euro/km berechnet.
  5. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung
 
2. Allgemeines
  1. Yalak Video wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore ) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist die Yalak Video hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen und technischen (fotografischen) Mittel.
  2. Yalak Video wählt die Bilder aus, welche sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme
  3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei Yalak Video eingegangen Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  4. Yalak Video verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart
  5. Die Verteilung der Aufträge an einen der Fotodesigner erfolgt
  6. Die für die Vertonung von Bildmaterial notwendige Musik wird vom Auftraggeber zur Verfügung Der Auftraggeber stellt sicher, dass Yalak Video die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält und hat Yalak Video von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
 
3.   Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte
  1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
  2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung von Ihres Film- und Fotomaterials einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber Yalak Video von der Haftung vollumfänglich freizustellen.
 
4.  Haftung
  1. Yalak Video haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht
  3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den ausführenden Fotodesigner, sowie deren Ausführung, erfolgen mit größter Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die Yalak Video nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.), kein Fotodesigner zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden übernommen werden.
  1. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch die Yalak Video Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Yalak Video abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.
 
5.  Honorare
  1. Es gilt das vereinbarte Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen, brancheüblichen Honorare.
  1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Yalak Video nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält Yalak Video auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung von 50 Prozent der Auftragssumme fällig. Bei einem Rücktritt von 4 Wochen vor Auftragsbeginn fallen 75 Prozent des vereinbarten Preises als Schadensersatz, in Form von entgangenen Aufträgen, an. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung des Foto-, bzw. Videodesigners, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrkosten für An-und Abreise etc.), jedoch mindestens 75 Prozent der Angebotssumme. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger
  1. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder
  2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Übernachtungen, Parkscheine, Eintrittskarten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des
  3. Das Honorar muss am Hochzeitstag spätestens bei Übergabe der Bilder/Filme, per Vorkasse oder in bar gezahlt werden.
  1. Das Honorar ist spätestens binnen drei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 
6.  Vertragsstrafe, Schadenersatz
  1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotodesigners erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schafenersatzansprüche
 
7.  Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
  3. Die etwaige Nichtigkeit Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Yalak Video als Gerichtsstand

 

 Diese AGB gelten ab dem 01.10.2022